von Dr. med. Klaus Merle 

Bildschirmarbeitsbrille

August 28, 2022 in Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz

Pathophysiologie

Bei einem nor­ma­len Seh­ver­mö­gen wird das ein­fal­len­de Licht durch Horn­haut und Lin­se so gebro­chen, dass der Licht­strahl auf der Macu­la der Netz­haut fokus­siert wird.

Ver­schie­de­ne Ursa­chen füh­ren nun dazu, dass der Licht­strahl mit den Mög­lich­kei­ten des Auges nicht auf der Netz­haut scharf gestellt wer­den kann.


Bei der Kurzsich­tig­keit ist der Aug­ap­fel nicht rund, son­dern längsoval, das Objekt wird vor der Netz­haut abge­bil­det. Durch Vor­schal­ten einer Streu­lin­se mit ent­spre­chen­der Stär­ke kann wie­der scharf gese­hen wer­den. Die Funk­ti­on der Lin­se ist normal.


Bei der Weitsich­tig­keit ist der Aug­ap­fel nicht rund, son­dern queroval, das Objekt wird hin­ter der Netz­haut abge­bil­det. Durch Vor­schal­ten einer Sam­mellin­se mit ent­spre­chen­der Stär­ke kann wie­der scharf gese­hen wer­den. Die Funk­ti­on der Lin­se ist normal.


Bei der Stabsich­tig­keit ist der Aug­ap­fel nor­mal geformt. Die Horn­haut hat zwei Krüm­mungs­ra­di­en und ist mehr zylin­drisch geformt. Bei der Kor­rek­tur wird das Bril­len­glas zylin­drisch geschliffen.

Das Bril­len­glas hat im Gegen­satz zu einem nor­ma­len Bril­len­glas (Sphä­re) unter­schied­li­che Ach­sen (Zylin­der). Je nach Ver­zer­rung wer­den die Ach­sen beim Schlei­fen ent­spre­chend ange­legt. Bei der Win­kel­an­ga­be in der Bril­len­ver­ord­nung wird immer die Längs­ach­se angegeben.


Wäh­rend die Kurz‑, Weit- und Stab­sich­tig­keit jedes Alter betrifft ent­wi­ckelt sich die Altersweit­sich­tig­keit — wie der Name schon sagt — mit zuneh­men­dem Alter. Ursa­che hier­für ist die abneh­men­de Elas­ti­zi­tät der Lin­se, die die Akko­mo­da­ti­ons­brei­te immer mehr ein­schränkt. Begin­nend mit der Lese­ent­fer­nung wei­tet sich das Pro­blem mit zuneh­men­dem Alter auch auf wei­te­re Seh­ent­fer­nun­gen wie Bild­schirm, Raum und schluss­end­lich auch auf die Fer­ne aus.


Bildschirmarbeitsplatzbrille

Voraussetzung

Für die Fehl­sich­tig­keit muss zunächst jeder Mensch selbst auf­kom­men — auch im Arbeits­le­ben. Erst wenn sich die nor­ma­le Seh­hil­fe nicht für die Bild­schirm­ar­beit eig­net hat der Mit­ar­bei­ter Anspruch auf eine spe­zi­el­le Seh­hil­fe für die Bild­schirm­ar­beit. Eine Rechts­grund­la­ge zur Kos­ten­über­nah­me fin­det sich in Teil 4 des Anhangs der Ver­ord­nung zur arbeits­me­di­zi­ni­schen Vor­sor­ge (Arb­MedVV). Dort heißt es in Absatz 2 bezo­gen auf Tätig­kei­ten an Bild­schirm­ge­rä­ten, dass den Beschäf­tig­ten spe­zi­el­le Seh­hil­fen im nöti­gen Umfang für ihre Tätig­keit am Bild­schirm­ge­rät zur Ver­fü­gung zu stel­len sind, wenn die Ange­bots­vor­sor­ge auf­zeigt, dass spe­zi­el­le Seh­hil­fen erfor­der­lich sind und eine regu­lä­re Seh­hil­fe unge­eig­net ist. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass eine Beschei­ni­gung eines Betriebs­arz­tes vor­liegt, die besagt, dass der Arbeit­neh­mer nach durch­ge­führ­ter G‑Untersuchung für Bild­schirm­ar­beit eine Bril­le spe­zi­ell für die PC-Arbeit benötigt.

Begründung

Eine spe­zi­el­le Seh­hil­fe wird nur ver­ord­net, wenn bei der Alters­weit­sich­tig­keit die Akko­mo­da­ti­ons­brei­te so stark abnimmt, dass eine Gleit­sicht­bril­le erfor­der­lich wird. Das bedeu­tet, dass auf Bild­schirm­ent­fer­nung nicht mehr scharf gese­hen wer­den kann. Alle ande­ren Bril­len, die im täg­li­chen Leben Ver­wen­dung fin­den eig­nen sich auch für die Bildschirmarbeit.

Auf­grund des schma­len Kor­rek­tur­fens­ters wird nur ein Bruch­teil des nor­ma­len Gesichts­fel­des am Bild­schirm­ar­beits­platz abge­deckt. Für den Mit­ar­bei­ter bedeu­tet das, dass er stän­dig durch ver­ti­ka­le und hori­zon­ta­le Kopf­be­we­gun­gen ver­sucht, den schar­fen Bereich zu fin­den. Das führt zu Zwangs­hal­tun­gen im Kopf-Nacken-Bereich mit Mus­kel­ver­span­nun­gen Kopf­schmer­zen und als Lang­zeit­re­sul­tat Band­schei­ben­de­ge­ne­ra­ti­on im HWS-Bereich.

Über den Autor

Dr. med. Klaus Merle

Facharzt für Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin

Sportmedizin / Reisemedizin / Chirotherapie..

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